ATRO TRAVEL AGENCY

 

 



AGB

ALLGEMEINE REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN des Berliner ATRO Reisebüros!

BITTE UNBEDINGT BEACHTEN: Im Namen und für die Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers ist Reisebüro ATRO nur VERMITTLER von Dienstleistungen zwischen dem Kunden und den jeweiligen Fluggesellschaften bzw. Touristikveranstaltern.

1. Anmeldung und Reisebestätigung

Mit Ihrer Anmeldung, die Sie schriftlich, mündlich oder fernmündlich vornehmen können, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Erfolgt Ihre Anmeldung gleichzeitig für mehrere Reiseteilnehmer, so stehen Sie für deren Vertragsverpflichtung ein, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen haben.

Liegen Ihnen bei telefonischer Buchung unsere Reisebedingungen nicht vor, übersenden wir Ihnen diese mit der Reisebestätigung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustandegekommen.

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, weisen wir Sie in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig, mindestens EUR 77, höchstens jedoch EUR 255 pro Person, die auf den Reisepreis angerechnet werden.

Die Restzahlung erfolgt nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 K Abs. 3 BGB und wird spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der restliche Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang der Zahlung bei unserem Reisebüro wahlweise zugesandt oder ausgehändigt. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht keinerlei Anspruch auf Reiseleistungen

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung. Nebenabreden bezüglich des Leistungsumfangs, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Geschäftsführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die geänderte Leistung trifft an Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Über Leistungsänderungen oder -abweichungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt der Reise anbieten. 

Unsere Reisepreise basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung der Reisebeschreibung gültigen Tarife. Wir müssen uns vorbehalten, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen (z.B. bei erheblichen Preisänderungen auf Seiten der Leistungsträger) zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt und wir Sie bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhungen bzw. Änderungen der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärungen sollten Sie in ihrem eigenen Interesse schriftlich formulieren. Maßgebend ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei ATRO. 

Bei Reiserücktritt werden grundsätzlich folgende Reiserücktrittskosten ohne Nachweis berechnet:

- ab 95. bis 60. Tag vor Reisebeginn 50,- €

- ab 59. bis 40. Tag vor Reisebeginn - 5 % des Reisepreises, mind. jedoch 77,- €

- ab 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn - 15 % des Reisepreises, mind. jedoch 144,- €

- ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn - 30 % des Reisepreises

- ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn - 50 % des Reisepreises

- ab 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn - 60 % des Reisepreises

- bei Nichtantritt der Reise - 80 % des Reisepreises 

Der Geschäftsführer kann einen höheren Schaden als in den pauschalisierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn hierfür der Nachweis geführt wird. Macht der Kunde geltend, dass dem Geschäftsführer ein geringerer Schaden, als in den pauschalisierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung und tritt einer der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für den/ die verbliebenen Reiseteilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu. 

Ihre Umbuchungswünsche im Rahmen von Pauschalreisen werden, sofern sie durchführbar sind, bis 40 Tage vor Reiseantritt gegen eine Gebühr von 25,- € pro Person berücksichtigt. Danach können Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden.

Bei nicht im Zusammenhang mit einer Pauschalreise stehenden Umbuchungen oder Stornierungen von Reservierungen oder die Erstattung nicht genutzter Gutscheine für Flüge, Bahnreisen, Busreisen, Hotels, Mietwagen oder für andere Einzelleistungen, berechnen wir Ihnen in Abhängigkeit von den für diese Einzelleistungen geltenden Rücktritts- bzw. Umbuchungsbedingungen unserer Vertragspartner entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,- € pro Einzelleistung.

Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch eine andere Person ersetzen lassen. Die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten, mindestens EUR 25 pro Person, sind von Ihnen zu tragen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder einer Ersetzung gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnung entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Bei nicht realisierbaren Umbuchungen, Stornierung oder unserem begründeten Widerspruch gegen die Ersatzperson steht Ihnen die Entscheidung frei, in der vertraglich vereinbarten Form die Leistungen in Anspruch zu nehmen oder unter Beachtung der o.g. Rücktrittsbedingungen zum Vertrag zurückzutreten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in nachgenannten Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a.) ohne Einhaltung der Frist

Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Auf den Reisepreis rechnen wir den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an, die wie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.

b.) bis 2 Wochen vor Reisebeginn

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir werden Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen de Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Den eingezahlten Reisebeitrag erhalten Sie unverzüglich zurück.

c.) bis 4 Wochen vor Reisebeginn

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zulässig ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten ein Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde und wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben. Wir unterbreiten Ihnen mit unserer begründeten Kündigung gleichzeitig ein vergleichbares Ersatzangebot. Sollten Sie unser Ersatzangebot nicht annehmen, wird Ihnen der eingezahlte Reisepreis zuzüglich einer Pauschale für Ihren Buchungsaufwand in Höhe von 20,- € unverzüglich erstattet.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, werden wir die notwenigen Maßnahmen treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind von Ihnen und von uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen gehen die Mehrkosten zu Ihren Lasten.

8. Haftung des Geschäftsführers

Wir hatten im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Desweiteren haften wir für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr (Flüge, Bahn usw.) erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf den Linienverkehr hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die wir Sie ausdrücklich hinweisen und die wir Ihnen auf Ihren Wunsch zugänglich machen.

Verzögerungen beim Ablauf der Reise, die auf Besonderheiten des Landes zurückzuführen sind und auf die wir keinen Einfluss haben, stellen keine Mängel dar, die zu einer Minderung berechtigen. Dies gilt auch für Umstellungen des Programm- bzw. Tagesablaufes und für Programmänderungen, die aus veränderten Fremdleistungen resultieren, sowie für Unterbringung in einem anderen als dem angegebenen Hotel bei gleicher Qualität der Unterbringung.

9. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie als Kunde Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung trifft nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

Wird eine Reise infolge Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. In Ihrem eigenen Interesse uns aus Beweissicherungsgründen sollte die Kündigung in schriftlicher Form erfolgen. Dies gilt auch, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

10. Beschränkung der Haftung

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a. soweit ein Schaden bei Ihnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird, oder

b. soweit wir einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Für alle Schadensersatzansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschaden bis 75.000,- € je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000,- €. Liegt der Reisepreis über 1.333,- €, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreis beschränkt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäcksicherung.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermitteln (Theaterbesuche, Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemach werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleistung zur Kenntnis zu geben. Die ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Ihre Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückgewiesen haben. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Wir werden Sie über wichtige Änderungen in der Reiseausschreibung wiedergeben allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit deren Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. 

Sie sind für die Erhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, sie wurden durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt.

Über Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt sind, werden wir Sie informieren.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge

15. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Geschäftsführer nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Geschäftsführers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Geschäftsführers maßgebend.